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IT-Wirtschaft befürchtet WLAN-Aus in Öffentlichkeit
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IT-Wirtschaft befürchtet WLAN-Aus in Öffentlichkeit • 07.06.2013 16:03

Quelle: winfuture

Zitat:IT-Wirtschaft befürchtet WLAN-Aus in Öffentlichkeit

Wirtschaft & Firmen An der gestrigen Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, die Störerhaftung für WLAN-Betreiber unverändert zu lassen, hat die IT-Wirtschaft deutliche Kritik geäußert.

"Der Zugang zu schnellem Internet bei Veranstaltungen oder auf Reisen ist ein Service, der nicht durch Rechtsunsicherheit und die Angst vor teuren Abmahnungen unmöglich gemacht werden darf", erklärte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. "Die Politik sollte dafür sorgen, dass es klare Regeln gibt, an denen sich die Anbieter von Hot Spots orientieren können."

Nach der derzeitigen Rechtsprechung kann der Betreiber eines Hot Spots als Störer für Rechtsverletzungen der Nutzer in Anspruch genommen werden. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dem Betreiber eines WLAN auferlegt, den Zugang durch Verschlüsselung und ein Passwort zu schützen, wenn er eine Haftung für fremde Rechtsverstöße ausschließen möchte.


Für Hot Spots bei Veranstaltungen, in Hotels und Gaststätten, die sich grundsätzlich an Dritte wenden, bestehen allerdings weiterhin Unklarheiten. Das gilt auch für Privatpersonen, die ihren WLAN-Zugang für andere öffnen wollen.

Die Anforderungen, die verschiedene Landgerichte in der Vergangenheit definiert haben, sind sehr unterschiedlich. Sie reichen von der Sperrung der für Filesharing erforderlichen Ports bis zu schlichten Hinweisen auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Andere Entscheidungen, die sich vermutlich auf WLANs übertragen lassen, sehen eine solche Pflicht aus fernmelderechtlichen Gründen nicht. Diese uneinheitliche Rechtsprechung und die Gefahr von Abmahnungen haben in der Vergangenheit bereits viele Betreiber eines Hot Spots veranlasst, ihre Angebote einzustellen.

Auf verschiedenen Ebenen laufen noch Initiativen, die fordern, die Betreiber von WLAN-Hotspots auf die gleiche rechtliche Grundlage zu stellen, wie alle anderen Anbieter von Internet-Zugängen. Denn im Grunde bieten die großen Netzbetreiber keinen anderen Dienst an, sind aber nicht für das Verhalten ihrer Nutzer haftbar zu machen.


07.06.2013 16:03
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