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Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org
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Regeln Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org • 31.07.2015 08:20

Quelle: golem.de

Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org

Engagement für ein offenes Web: Dafür soll Netzpolitik am Mittwoch geehrt werden - und dafür drohen den Journalisten Strafen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Landesverrats.

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat wegen des Verdachts auf Landesverrat ein Ermittlungsverfahren gegen das Blog Netzpolitik.org eingeleitet. Dem Blog wird vorgeworfen, im Februar und April 2015 dieses Jahres von den geheimen Haushaltsplänen des Bundesamtes für Verfassungsschutz berichtet zu haben. Das geht aus einem Brief der Bundesanwaltschaft hervor, den das Blog am Donnerstag veröffentlichte. Aufgrund von Strafanzeigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Landesverrats gemäß den Paragrafen 94 (Abs. 1 Nr. 2), 25 (Abs. 2) und 53 des Strafgesetzbuches (StGB) eingeleitet worden.

Dem Gesetz zufolge wird "mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft", wer ein Staatsgeheimnis "öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Das Blog hatte am 25. Februar 2015 einen Teil des Haushaltsplans für 2013 im Volltext veröffentlicht. Am 15. April 2015 folgte dann die Publikation eines Konzeptes zur "Erweiterten Fachunterstützung Internet" der Verfassungsschützer aus dem Haushaltsplan 2015. Aus den Artikeln ging hervor, wie der Verfassungsschutz künftig das Netz überwachen will.

Unübliches Vorgehen gegen Medien

Schon Anfang Juli war bekanntgeworden, dass die Bundesanwaltschaft nach Anzeigen von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen gegen die Quellen von Netzpolitik.org vorgehen wollte. Dass nun sogar gegen Journalisten ermittelt wird, wirkt vor dem Hintergrund der gängigen Praxis investigativer Veröffentlichungen noch überraschender. Schließlich wird nicht erst seit Beginn der NSA-Affäre in Medien wie der Süddeutschen Zeitung oder dem Spiegel ausgiebig aus geheimen und streng geheimen Akten zitiert. Seit der Spiegel-Affäre aus dem Jahr 1962 sind staatliche Organe in der Bundesrepublik sehr zurückhaltend, wenn es um die strafrechtliche Verfolgung von Medien nach der Veröffentlichung geheimer Tatsachen geht. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung handelt es sich bei dem jetzigen Verfahren um den ersten Landesverratsfall seit Jahrzehnten.

Allerdings könnte es verschiedene Gründe geben, warum nun so offensiv gegen Netzpolitik.org vorgegangen wird. Zum einen wirbt das Blog selbst damit, geheime Unterlagen nicht nur vorliegen zu haben, sondern sie auch eins zu eins im Netz zu veröffentlichen. In diesem Umfang ist das bei anderen deutschen Medien nicht üblich. Andererseits ist es für eine Behörde wie den Verfassungsschutz einfacher, sich mit einem kleinen Blog als mit einer überregionalen Zeitung oder einem großen Nachrichtenmagazin anzulegen. Mit den Strafanzeigen gegen die unbekannten Quellen von Netzpolitik.org sowie das Blog will der Verfassungsschutz möglicherweise ein Exempel statuieren, um weitere Leaks einzudämmen.

Blog will sich nicht einschüchtern lassen

In einer ersten Stellungnahme gaben sich die betroffenen Journalisten André Meister und Markus Beckedahl betont kämpferisch und schrieben: "Wir sehen das als einen Angriff auf die Pressefreiheit! ... Wir lassen uns nicht einschüchtern." Es sei lange her, dass in Deutschland so gegen Journalisten und ihre Quellen vorgegangen worden sei.

Dabei ist es nicht so, dass das Blog nicht von staatlicher Seite aus wertgeschätzt würde. Am nächsten Mittwoch soll Netzpolitik.org eine Auszeichnung als "Ausgezeichneter Ort" von "Deutschland - Land der Ideen" erhalten. Schirmherr der "gemeinsamen Standortinitiative der Bundesregierung und der deutschen Industrie" ist Bundespräsident Joachim Gauck. Mit dem Verfahren könnte sich zeigen, ob Deutschland noch ein ausgezeichneter Ort für die Pressefreiheit ist. Laut Medienberichten soll zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hat.

Nachtrag vom 30. Juli 2015, 17:30 Uhr

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, verurteilte die Ermittlungen als "unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen". Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar. Der DJV hatte bereits Anfang Juli die Klagen des Verfassungsschutzpräsidenten gegen mögliche Informanten kritisiert. "Die Ermittlungen gegen die beiden Journalisten zeigen, dass der Verfassungsschutzchef in Sachen Pressefreiheit offenbar nicht dazu lernt", sagte Konken weiter. Die beiden Journalisten hätten die Aufklärung geliefert, auf die die Öffentlichkeit ein Anrecht habe. Er forderte den Generalbundesanwalt auf, die Ermittlungen unverzüglich einzustellen.

Wikipedia Netzpolitik.org

[Bild: dem_deutschen_volk.jpg]

Da hat jemand der Politik mächtig in die Suppe gespuckt und wird jetzt zum Landesverräter abgestempelt. Man sollte eher Frau Merkel wegen Landesverrat anzeigen, denn wie sie die Probleme aussitzt, dass schädigt dem Ansehen und der Handlungsfähigkeit des Landes.

Warum wählen wir überhaupt, wenn die Politik letztendlich doch macht was sie will und ihre Wähler ignoriert. Leben wir in 1933?

31.07.2015 08:20
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