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GEMA gewinnt gegen YouTube
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Kalle
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Beitrag #1 down up
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Heißt das, die Videos werden auch in Deutschland zu sehen sein oder heißt das, dass nur ein anderer Hinweis wie "Das darfst Du nicht sehen ohne zu zahlen" kommt?

Kalle

Hier ist ein Artikel darüber - KLICK -

(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2014 19:41 von Kalle.)
25.02.2014 19:39
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Chris
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RE: GEMA gewinnt gegen YouTube • 26.02.2014 10:38

Nein, dass heißt nur dass die GEMA-Tafel verschwindet und durch den Hinweis: "Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar. Das tut uns leid." ersetzt werden muss.

26.02.2014 10:38
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Olaf
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Beitrag #3 down up
RE: GEMA gewinnt gegen YouTube • 26.02.2014 10:47

Der GEMA ging es hierbei nur darum, daß sie nicht den "schwarzen Peter" von YouTube zugeschoben bekommt, mehr nicht. YouTube muß die Sperrtafeln entfernen und muß sich etwas anderes einfallen lassen, um den "Deutschen" die Videos vorzuenthalten. Die Videos werden wir auch weiterhin nicht sehen können, nur werden wir nirgendwo mehr lesen, daß die GEMA daran schuld ist.

Quelle: winfuture

Die Verwertungsgesellschaft GEMA konnte einen für sie wichtigen Erfolg gegen die YouTube verbuchen: Das Landgericht München hat entscheiden, dass die Sperrtafeln "illegale Anschwärzung und Herabwürdigung" seien.

Vor knapp einer Woche kochte der Streit zwischen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, wieder hoch: Die beliebte Videoplattform hatte Live-Streams aus der Ukraine gesperrt und mit den typischen GEMA-Sperrtafeln versehen.

Der längst jedem deutschen Nutzer geläufige Satz dazu lautet: "Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid." Denn von Rechts wegen muss YouTube nämlich lediglich zwölf Titel blocken, man sperrt aber von sich aus auch Videos, die man für potenzielle Verstöße hält. Die GEMA wehrte sich aber per Klage dagegen, da man nicht als "die Böse" dargestellt werden will.

Und das Landgericht München gab der Verwertungsgesellschaft Recht. In einer Pressemitteilung zitiert die GEMA aus dem Urteil, dass die Sperrtafel-Einblendungen eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der GEMA" seien.

Das Gericht spricht laut GEMA von einer "illegalen Anschwärzung und Herabwürdigung" und schloss sich der Meinung des Klägers an, wonach der falsche Eindruck entstehe, dass die Verwertungsgesellschaft für die Sperre der meisten Videos verantwortlich sei.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, eine Stellungnahme von Google Deutschland liegt bisher nicht vor. Es ist aber wohl anzunehmen, dass der YouTube-Betreiber Berufung einlegen wird. Bei Google bzw. YouTube argumentierte man bisher, dass die Sperren so etwas wie Selbstschutz seien, da man auf diese Weise künftigen Forderungen oder Klagen der GEMA entgehen möchte.


Der GEMA ging es hierbei tatsächlich nur um ihr Ansehen.

Quelle: winfuture

Die aktuelle dramatische Lage in der Ukraine hat auch in Deutschland einen eher unerwarteten Nebenschauplatz bekommen, nämlich die Sperre von YouTube-Live-Streams aus Kiew. Im Clinch sind wie üblich GEMA und YouTube bzw. Google.

Die Weltöffentlichkeit blickt derzeit nach Kiew und die Proteste der Opposition gegen Präsident Janukowitsch. Eine wichtige Rolle spielen die Live-Streams, auf die man u. a. auch über die Google-Plattform YouTube zugreifen kann. Doch in Deutschland waren nicht alle davon tatsächlich erreichbar: In einigen Fällen gab es einen unerwarteten Hinweis zu sehen, dass der Kanal nicht erreichbar sei, da das Video "möglicherweise" Musik enthält, für die die erforderlichen Rechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden - die dazugehörige Anzeige kennt wohl jeder regelmäßige YouTube-Nutzer aus Deutschland.

Um die Blockade ist nun eine Debatte entstanden bzw. ist diese wieder hochgekocht: In einem Interview mit der Tageszeitung taz (via Kraftfuttermischwerk) wirft GEMA-Sprecherin Ursula Goebel YouTube Stimmungsmache vor. Sie betont, dass die Verwertungsgesellschaft nicht dafür verantwortlich sei, da YouTube tatsächlich nur zwölf in einem Musterverfahren benannte Musikstücke sperren müsse.

Goebel verweist auf die ihrer Meinung nach wahllosen Sperren und eine entsprechende GEMA-Klage gegen YouTube. Sie meint, dass es der Videoplattform gelungen sei, der GEMA "den Schwarzen Peter zuzuschieben." Die Sperrtafeln, die YouTube immer wieder einblendet, seien demnach alleine dazu gedacht, die GEMA als "die Böse" darzustellen. Nun sei "der Punkt erreicht, an dem wir 'Nein' sagen", so Goebel, man gehe nun gerichtlich gegen die Sperrtafeln vor.

Ein YouTube-Vertreter erklärte gegenüber dem Wall Street Journal Deutschland, dass es bei Live-Streams nicht absehbar sei, ob dabei auch Musik, an denen die GEMA die Rechte halten könnte, übertragen werde. Demnach erfolge die Sperre von Streams auf Basis von möglichen und nicht konkreten Verstößen. Im Falle der aktuellen Übertragungen aus der Ukraine wurden die Sperren "auf Verdacht" allerdings deaktiviert.

Worum es der GEMA tatsächlich geht, kann man in den 2 folgenden winfure Artikeln nachlesen:

Gema & Co.: Milliarden-Forderung an Handyanbieter

Die Auseinandersetzung zwischen den deutschen Rechteverwertern und den Handy-Herstellern spitzt sich zu. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) droht den Konzernchefs mit Klagen.

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel hat man seitens der ZPÜ vor einiger Zeit ein Schreiben an die höchsten Vertreter der großen Unternehmen der Branche geschickt: An Tim Cook von Apple, Kwon Oh Hyun von Samsung und Larry Page, einen der Gründer von Google. Aber auch die Konzernchefs von Sony, Nokia, Microsoft Motorola und Huawei stehen auf der Liste der Empfänger.

Die ZPÜ, die mehrere deutsche Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder die VG Wort vertritt, verlangt in dem Schreiben die Zahlung von Urheberabgaben, die weit über das hinausgehen, was bisher gefordert wurde. Für die meisten modernen Smartphones sollen beispielsweise 36 Euro pro verkauftem Gerät abgeführt werden. Bei Modellen mit weniger als 8 Gigabyte Speicherplatz sind es 16 Euro und 12 Euro für Mobiltelefone ohne Touchscreen.

Die Forderungen summieren sich damit auf rund 700 Millionen Euro im Jahr. Gezahlt werden soll rückwirkend ab 2011. Die Drohung, jetzt vor Gericht zu ziehen, kommt unter anderem daher, weil ansonsten demnächst Verjährungsfristen zum Tragen kommen würden.

Die ZPÜ sieht Smartphones als geeignete Geräte an, mit denen sich die Nutzer Kopien von Inhalten anfertigen können. Die zugrundeliegende Regelung kommt noch aus einer Zeit, in der entsprechende Zahlungen auf verkaufte Leer-Kassetten abgeführt werden mussten, um private Musik-Kopien abzugelten. Inzwischen werden die Abgaben auch auf zahlreiche andere Geräte fällig: Drucker, Festplatten, USB-Sticks und Computer fallen darunter.

Die nun geforderten Abgaben für Smartphones wären allerdings sogar bedeutend höher angesetzt, als es bei einem PC der Fall ist. Hier müssen die Hersteller 13,19 Euro pro Gerät zahlen - meist sogar weniger, wenn Gesamtverträge zum Tragen kommen oder die Rechner gar an Geschäftskunden verkauft werden.

GEMA fordert Lizenzpflicht für YouTube-Einbettung

Die deutsche Rechteverwertungsgesellschaft GEMA schließt sich der Forderung ihres österreichischen Gegenstücks AKM an, die davon ausgeht, dass das Einbetten von urheberrechtlich geschützten YouTube-Videos lizenz- und somit kostenpflichtig sein sollte.

Auf Anfrage der Kollegen von Golem.de erklärte GEMA-Sprecherin Ursula Goebel, dass man der AKM (Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger) zustimme. "Wir sehen das wie die AKM. Einfache Hyperlinks sind keine relevante Nutzungshandlung. [...] Embedded Content, bei dem für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt, sollte hingegen lizenziert werden."

Nach Einschätzung der GEMA wären Videos von YouTube und ähnlichen Diensten bei Verwendung von HTML-Tags wie "Video SRC", die so direkt im Browser ausgegeben werden, von den Lizenzforderungen betroffen. Das Einbetten von Flash-Videos mittels des "Embed"-Tags würde auch unter diese Grundregel fallen, heißt es.

Die Forderung von GEMA & Co ist vor allem deshalb problematisch, weil unvorsichtige Internet-Anwender und Website-Betreiber dadurch unerwarteten Forderungen von Urhebern ausgesetzt werden könnten. Fraglich ist, ob eine Urheberrechtsattribution, wie sie schon jetzt bei Fotos üblich ist, in einem solchen Fall rechtssichere Abhilfe schaffen würde.

Hintergrund der Forderung der AKM und der GEMA ist eine von der EU im Dezember 2013 gestartete öffentliche Debatte zur Überarbeitung des Urheberrechts. Dabei geht es zunächst um die Sammlung von Beiträgen von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedsstaaten zum Thema.

Bis zum 5. März können nach einer Fristverlängerung weitere Vorschläge zur Umgestaltung eingereicht werden. Es gehe darum, "Lösungen für reale Probleme, wenn und so sie bestehen", zu finden, ließ EU-Kommissar Michael Barnier zuletzt verlauten.

[Bild: mon0003.gif]
Das grüne Männchen stellt die GEMA dar .....


[Bild: mon0019.gif] [Bild: mon0013.gif] [Bild: mon0009.gif]
kleinere Scheine machen bei der GEMA eh keinen Sinn ...

[Bild: mon0027.gif]


(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.02.2014 10:50 von Olaf.)
26.02.2014 10:47
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