Im Zusammenhang zum ersten Beitrag kündigt die Verbraucherzentrale nun auch Klagen gegen andere Netzbetreiber an:
Quelle: golem.de
Klagen auch gegen andere Drosselungs-Anbieter
Wenn das Urteil gegen Drosselung Bestand hat, werden weitere Anbieter, die mit einer Flatrate werben, aber drosseln, Probleme bekommen. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen angekündigt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nach dem Urteil gegen die Drosselung bei Flatrates auch gegen andere Internetanbieter vorgehen. "Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen", sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale, der Rheinischen Post. Die Telekom sei "nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat".
So haben auch Telefónica O2 oder 1&1 Tarifstrukturen mit dem Namen Flatrate im Programm, die aber eine Drosselung vorsehen. Auch Kabel Deutschland änderte seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und führte eine Drosselung für Anwender ein, die pro Tag über 10 GByte herunterladen. Sie werden auf 100 KBit/s gedrosselt. Laut Darstellung von Kabel Deutschland vom Juli 2012 galt die Änderung nur für Neukunden, oder Kunden, die ihren Vertrag seit Mai verlängert hatten.
Der IT-Rechtsanwalt Jakob Wahlers von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke sagte Spiegel Online, die Chancen, dass die Telekom die Drosselung in der Revision durchsetzen kann, stünden nicht gut: "Verträge sind einzuhalten oder zu kündigen."
Die Telekom hatte am 22. April 2013 angekündigt, ihre Flatrate-Produkte nicht mehr für Neukunden anzubieten und später eingeräumt, auch Bestandskunden bei Vertragsverlängerung zu drosseln. Ist eine Volumengrenze erreicht, sahen die Leistungsbeschreibungen eine einheitliche Reduzierung der Datenübertragungsrate auf 384 KBit/s vor. Im Juni 2013 wurde die Drosselung auf eine Datenübertragungsrate von 2 MBit/s statt 384 KBit/s heraufgesetzt. Der Konzern hielt aber daran fest, bestimmte Dienste bevorzugt zu behandeln. Entertain soll weiterhin von der Drosselung ausgenommen werden. Sobald die Drosselung technisch umgesetzt ist, müssen Kunden für die volle Bandbreite zusätzlich zahlen. Bisher ist geplant, die Drosselung 2016 einzuführen.
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